Zum Verwaltungsrecht gehören vor allem die Angelegenheiten, in denen die öffentliche Verwaltung mit rechtlicher Wirkung gegenüber dem Bürger ordnend, gestaltend oder leistend tätig ist.
Neben der prozessualen Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten legen wir Wert auf die vorgerichtliche Vermittlung und einvernehmliche sowie zeitnahe Streitbeilegung.
Neben unseren exzellenten Rechtskenntnissen profitieren unsere Mandanten von der langen Kenntnis der öffentlichen Verwaltung.
Die Angelegenheiten, die generell dem Verwaltungsrecht zuzuordnen sind, sind sehr vielfältig. Zu unseren Schwerpunkten im Verwaltungsrecht gehören die folgenden Themenkomplexe.
Unsere Schwerpunkte im Verwaltungsrecht:
Kontakt:
Anwaltskanzlei Joachim Siedler
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